Förderung Energieeffizienz

Förderprogramme des Bundes

Im Rahmen der weltweiten Klimadiskussion stellen Bund, Länder und Kommunen Förderprogramme für energetische Gebäudesanierungen zur Verfügung. Diese dienen der Umsetzung internationaler Verpflichtungen zur Begrenzung der Klimaerwärmung durch Minderung des CO2-Ausstoßes.

Die Förderprogramme sind teilweise kumulierbar und häufig nur mit Unterstützung eines für die Förderprogramme des Bundes zugelassenen Sachverständigen abrufbar.

Persönliche Beratung?

KfW (Förderbank des Bundes)

Beratungsförderung
Beratung durch einen gelisteten Effizienzhaus-Experten
Programm 431

  • bei Inanspruchnahme der KfW-Programme 151, 152, 153 und 430
  • 50% Zuschuss auf max. 8.000 € Beratungskosten

Antrag über das KfW-Zuschussportal
Bestätigung des Sachverständigen erforderlich

Link zum Förderprogramm

Neubau
Das Förderprogramm für energieeffiziente neue Wohngebäude
Programm 153

  • KfW-Effizienzhausstandard 55 oder besser
  • Zinsgünstige Darlehen bis 100.000 € pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss

Anrufbar über Ihre Hausbank
Bestätigung eines gelistenen Sachverständigen erforderlich.

Link zum Förderprogramm

Sanierungszuschuss
für Ein- und Zweifamilienhäuser
Programm 430

Das Zuschussprogramm für energieeffiziente Eigenheime und Wohnungen

  • KfW-Effizienzhausstandard oder Einzelmaßnahmen
  • 10-30% Zuschuss bis 100.000 € Investitions pro Wohneinheit

Antrag über das KfW-Zuschussportal
Bestätigung eines gelistenen Sachverständigen erforderlich.

Link zum Förderprogramm

Sanierungskredit
Die Kreditprogramme für einergieeffiziente Altbauten
Programme 151/152

  • Effizienhäuser und Einzelmaßnahmen
  • Zinsgünstige Darlehen (0,75% p.a.) bis 100.000 € pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschüsse

Abrufbar über die Hausbank
Bestätigung eines gelistenen Sachverständigen erforderlich.

Link zum Förderprogramm

BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle)

Vor-Ort-Beratung (VOB)

Diese Beratung sollte immer am Anfang des Sanierungsprozesses stehen. Sie verschafft einen Überblick über energetische Schwachstellen ihres Hauses deren Sanierungsmöglichkeiten, abgestuft nach Dringlichkeit. Zudem werden die damit verbundenen Einspareffekte berechnet und Sanierungskosten geschätzt. Unter Berücksichtigung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten werden verschiedene Sanierungsvarianten ökologisch und wirtschaftlich bewertet. Als Ergebnis der Beratung steht eine begründete Empfehlung, an der sich der Beratene orientieren kann. Diese Beratung schafft Transparenz und schützt vor Fehlinvestitionen.
Diese umfassende Erstberatung wird mit 60% der Kosten, max. 800 € pro Gebäude gefördert. Den Förderantrag stelle ich für Sie. Sie bezahlen nur Ihren Eigenanteil.

Persönliche Beratung?

Link zum Förderprogramm

Erneuerbare Energien

Das BAFA fördert den effizienten Einsatz Erneuerbarer Energien zur Beheizung von Wohngebäuden mit Zuschüssen, soweit sie nicht bereits durch die Effizienzhausförderung der KfW gefördert wird:
• Solarthermie
• Biomasse
• Wärmepumpen
Aus den zum Teil etwas verwirrenden Fördermodalitäten suche ich für Sie die richtige Lösung heraus und stelle den Antrag incl. Abruf der Fördermittel.

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Heizungsoptimierung

Die Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand durch Einbau neuer Hocheffizienzpumpen, Regel- und Stellelementen, Verbesserung der Regeltechnik und der hydraulische Abgleich wird vom BAFA mit 30% der Nettokosten gefördert. Dieses Programm ist nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, kann jedoch auch bei der (geföderten) Erneuerung von Heizungsanlagen abgerufen werden, wenn die Maßnahmen klar getrennt sind.
Für dieses Programm führe ich die technischen Berechnungen aus und kann den Antrag für Sie stellen.

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Energieberatung Mittelstand

Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist stark geprägt durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie verursachen mehr oder weniger unbemerkt einen erheblichen Energieverbrauch mit entsprechenden Einsparpotentialen. Eine qualifizierte Energieberatung soll kleinen und mittleren Unternehmen Einsparpotentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzeigen.

  • Zuschuss von 80% der Beratungskosten
  • Jährliche Energiekosten bis 10.000 Euro – max. 1.200 Euro
  • Jährliche Energiekosten über 10.000 Euro – max. 6.000 Euro
    Link zum Förderprogramm